Willkommen, schön dass Sie Interesse an unserer Initiative haben!
Wer sind wir?
Wir von der Elterininitative Inklusion Odenwald sind allesamt engagierte Eltern oder Sorgeberechtigte von Kindern mit Behinderungen. Und wir haben alle bereits so unsere Erfahrungen gemacht: Die Erfahrung, dass einem ziemlich oft wichtige Informationen fehlen – oder sogar von Seiten der Behörden und Institutionen gezielt vorenthalten werden.
Wir haben leider auch die Erfahrung gemacht, dass Behörden und Einrichtungen nicht immer nur das Beste für unsere Kinder wollen – obwohl sie das gerne vorgeben. Sondern dass sie stattdessen nach dem entscheiden und handeln, was zunächst mal das Beste für sie selbst ist: Kostenersparnis etwa, weniger Arbeit oder zusätzliche Ressourcen.
Und leider zeigt auch die Erfahrung, dass es manchmal einfach nicht ohne unabhängige fachliche Beratung geht – und hin und wieder leider auch nicht ohne juristische.
Aber wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass vieles gemeinsam einfach leichter ist. Dass sich Probleme im Voraus vermeiden lassen, wenn einem rechtzeitig die richtigen Informationen vorliegen. Und vielleicht auch die richtigen Personen und Institutionen zur Seite stehen.
Warum „nur“ eine Initiative und kein Verein?
Unsere Initiative ist kein Verein. Niemand muss Mitglied werden – ob er/sie nun unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchte oder uns nach seinen ganz eigenen Möglichkeiten selbst aktiv in unserer Arbeit unterstützen möchte. Wir stehen anderen Betroffenen mit unseren eigenen Erfahrungen völlig unentgeltlich zur Seite.
Dafür haben wir uns ganz bewusst entschieden. Wir wollten schnell handlungsfähig sein. Wir wollen flexibel handeln können. Starre Vereinsstrukturen, die Notwendigkeit zum Besetzen von Vorstandsämtern: Das erscheint uns, zumindest derzeit, wenig hilfreich.
Stattdessen setzen wir auf die Motivation und das persönliche Engagement jedes einzelnen, der sich für unser gemeinsames Anliegen – eine gelungene Inklusion behinderter Kinder – einsetzen möchte. Denn diese Motivation ist eine der stärksten, die es geben kann. Sie erwächst aus der eigenen Betroffenheit und dem damit verbundenen Wunsch, anderen Eltern und vor allem deren Kindern hoffentlich ersparen zu können, was einem selbst widerfahren ist.
Was wir tun
Die Elterninitiative Inklusion Odenwald möchte für Eltern behinderter Kinder erster Ansprechpartner rund um das Thema Inklusion sein. Denn leider haben wir selbst bereits erfahren, dass in der Region in Sachen Inklusion längst nicht alles läuft, wie es sollte: Gerade dann nicht, wenn Eltern sich für ihr Kind eine inklusive Beschulung wünschen.
Nicht selten beginnen die Schwierigkeiten sogar schon viel früher: Etwa, wenn für ein Kind mit wie auch immer gearteter Behinderung kein Kindergartenplatz gefunden werden kann.
Bei uns erhalten Sie erste, grundlegende, aber wichtige Informationen. Etwa zu Fragen wie: Was hat es mit den unterschiedlichen Förderschwerpunkten auf sich? Welche Testverfahren gibt es? Worauf sollte ich bei „Runden Tischen“ und anderen offiziellen Terminen achten? Welche Fragen sollte ich stellen? Was muss ich rund um die Teilhabeassistenz („Schulbegleitung“) wissen?
Wo wir selbst nicht helfen können, stellen wir gerne Kontakt zu Fachleuten her: Dazu arbeiten wir eng zusammen mit dem Verein Gemeinsam leben Hessen e.V. Sollten Sie gar juristischen Beistand benötigen, um Ihrem Kind zu seinem guten Recht zu verhelfen, verweisen wir Sie gerne an fachlich versierte Kanzleien.
Mit unserer Arbeit wollen wir Eltern stärken, indem wir dazu beitragen, dass ihnen ebenso frühzeitig wie rechtzeitig wichtige Informationen zur Verfügung stehen. Wir wollen, dass behinderte Kinder in den Kindergärten und Schulen des Odenwaldkreises willkommen sind, und dass sie dort ganz selbstverständlich die Möglichkeit zu bestmöglicher Bildung und sozialer Teilhabe erhalten.
Wir wollen, dass Verfahren wie etwa die Erstellung einer Förderdiagnostischen Stellungnahme einschließlich stattfindender Testungen ordnungsgemäß und transparent verlaufen. Wir setzen uns dafür ein, dass die beteiligten Behörden und Institutionen Eltern behinderter Kinder auf Augenhöhe begegnen, sie einbeziehen und ihre Kompetenz in Bezug auf ihre Kinder anerkennen und berücksichtigen.
Wir sind sowohl konfessionell als auch politisch neutral und unabhängig. Hilfesuchende aus dem Odenwald, vornehmlich dem Odenwaldkreis, sind uns unabhängig von Herkunft und Nationalität, religiöser oder politischer Weltanschauung, sexueller Orientierung, Hautfarbe o.ä. willkommen.
Was können wir nicht?
Wir können und dürfen Ihnen keine Rechtsberatung bieten: Sollten Sie den Beistand oder die fachliche Beratung eines Juristen benötigen/wünschen, erhalten Sie von uns gerne Kontaktdaten versierter Kanzleien, die sich im Schul-, Verwaltungs- und Behindertenrecht spezialisiert haben und die Interessen Ihres Kindes juristisch Vertreten können.
Wir können Sie nicht finanziell unterstützen. Wir sind selbst „nur“ Eltern, sammeln und erhalten keine Spenden und keine finanzielle Unterstützung durch Privatleute, Institutionen, Parteien, Kirchen oder ähnliches. Wir sind sowohl konfessionell als auch politisch neutral und unabhängig.
Behinderte Kinder haben das Recht…
… gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen [inklusiven], hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu haben (Art. 24 UN-BRK)
… auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. (Art. 2 GG)
… auf Bildung. (§ 1 HSchG) Wie grundsätzlich jeder junge Mensch!
Denn:
- Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (Art 3 GG)
- Die Schule darf keine Schülerin und keinen Schüler wegen einer Behinderung benachteiligen. (§ 3 Abs. 3 HSchG)
- Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung findet als Regelform in der allgemeinen Schule statt. (§ 51 Abs. 1 HSchG)
- ALLE schulpflichtigen Kinder werden in die allgemeine Schule aufgenommen. (§ 54 Abs. 1 HSchG)
- Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken. (§ 3 Abs. 6 HSchG)
Und dabei gilt:
- Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfes (§ 104 SGB IX)
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu. (§ 112 SGB IX)
- Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. (§ 8 SGB IX)
Ist Ihnen bzw. Ihrem Kind Ähnliches passiert?
Falls ja, bitte melden Sie sich bei uns. Alles wird selbstverständlich vertraulich behandelt.